| 08.09.2010: | EuGH kippt Glücksspielmonopol. Gut so! |
| 08.09.2010: | auf dem weg zur klausurtagung der fraktion. freue mich auf meine kolleginnen u kollegen! |
| 07.09.2010: | heute ab 16 h gesundheitskongress mit minister rösler u daniel bahr. bis dahin büroarbeit u kaffee mit den mitarbeitern :-)) |
Totales Rauchverbot Bayerns kein Modell für Deutschland
Das Ergebnis des Volksentscheids zum
Nichtraucherschutz in Bayern ist zu respektieren. Es ist jedoch bedauerlich,
dass sich die Menschen in Bayern für ausufernde Verbote und gegen die
Wahlfreiheit entschieden haben. 
Denn bei der Abstimmung ging es in erster Linie nicht um den Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens, sondern darum, ein legales Genussmittel in der Öffentlichkeit zu stigmatisieren.
Die Gefahrstoffbelastung, der Nichtraucher durch Umgebungsrauch tatsächlich ausgesetzt sein könnten, wird von Wissenschaftlern sehr unterschiedlich bewertet. Tatsache ist: Viele Menschen fühlen sich durch Rauch schlicht gestört. Dem muss Rechnung getragen werden. Daher bedarf es allgemein verträglicher Regelungen, die allen Interessen und der Freiheit aller gerecht werden. Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, besonders solchen in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, sind richtig. Denn im Gegensatz zum Besuch einer Kneipe ist der Besuch einer Behörde mitunter zwingend und somit alternativlos. Doch kein Nichtraucher wird gezwungen, Raucherkneipen zu betreten.
Im Sinne der Wahlfreiheit der Menschen und der freien Berufsausübung sollte jeder Wirt selbst entscheiden können, ob in seiner Kneipe geraucht werden darf oder nicht. Allerdings muss der Wirt klar von außen kennzeichnen, ob sein Lokal eine Rauchergaststätte ist oder nicht und sich an die Regeln der Ausnahmegenehmigungen halten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom Juli 2008 aufgezeigt, wie ein solcher Interessenausgleich funktionieren kann.
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Leitlinien
liberaler Sucht- und Drogenpolitik
Eine moderne liberale Drogenpolitik setzt sich für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen Leben ein. Das liberale Menschenbild, das auf freier Selbstbestimmung beruht, verlangt Freiheit von Sucht und Abhängigkeit. Liberale Drogen- und Suchtpolitik beruht auf den drei Säulen Prävention, Therapie und, wo notwendig, Repression.
Umfassende Information, Aufklärung und konkrete Hilfen für Gefährdete, damit es gar nicht erst zu Missbrauch und Abhängigkeit kommt, müssen in der Sucht- und Drogenpolitik Priorität haben. Ist jemand bereits abhängig, müssen Therapie und Rehabilitation und ggf. eine Substitutionsbehandlung angeboten werden. Rehabilitations-Maßnahmen sollten in unmittelbaren Anschluss an den Entzug stattfinden. Repression soll nur dort zum Tragen kommen, wo Prävention alleine keinen Erfolg erzielen kann und dort, wo unerwünschte Folgen für andere und die Gesellschaft wie z. B. Gewalt, Kriminalität und Unfälle verhindert werden müssen.
Schwerpunkt liberaler Sucht- und Drogenpolitik ist die Prävention. Wir stehen für umfassende Aufklärung und sind gegen generelle Verbote.
In der aktuellen Debatte um das sogenannte „Komasaufen“ Jugendlicher wird ein generelles Verkaufsverbot von alkoholhaltigen Getränken für Jungendliche unter 18 Jahren diskutiert. Tatsache ist jedoch, dass diejenigen Minderjährigen, die sich übermäßig betrinken, dies überwiegend nicht mit Bier oder Wein tun, sondern mit starken Spirituosen. Und diese sind für Jugendliche gesetzlich ohnehin verboten. Ein Verkaufsverbot von Wein und Bier an über 16-Jährige kann zur Vermeidung des „Komasaufens“ also wenig beitragen.
Ein wirksamer Beitrag zur Prävention ist der Einsatz „intelligenter Kassensysteme“ im Handel, die beim Scannen alkoholischer Getränke Warnhinweise – für alle hörbar - auf Überprüfung der Volljährigkeit abgeben. Unverzichtbar sind auch Schulungsprogramme und Aufklärung bei Mitarbeitern im Handel.
Ziel muss es grundsätzlich sein, das Jugendschutzgesetz konsequent anzuwenden. Problematisch ist indes, dass die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auf kommunaler Ebene vielerorts von Behörden sichergestellt werden muss, die mit einer Vielzahl von anderen Aufgaben überlastet sind. So müssen Ordnungsämter vielerorts z.B. die Einhaltung eines Heizpilzverbots sowie den stehenden Verkehr überwachen. Wichtige Aufgaben wie die Überwachung des Jugendschutzgesetzes werden bedauerlicherweise vernachlässigt.
Die Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol finden Sie hier: